Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Daten des Anbieters

Francis SPA HOTEL s.r.o.
der Siedlung: Ruská 357/18, CZ 35101 Franzesbad
Tschechische Republik
USt-IdNr: CZ 046 29 540

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Vorliegende "Allgemeine Vertragsbedingungen" gelten für die Inanspruchnahme der Unterkünfte des Dienstleisters bzw. deren Leistungen.

2.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reisevermittlern oder -organisatoren zu vom jeweiligen Geschäftstyp abhängigen Konditionen.

3. Vertragsparteien

3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.

3.2. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen direkt vom Gast beim Dienstleister vorgenommen wird, so gilt der Gast als Vertragspartner. Dienstleister und Gast gelten gemeinsam - im Fall der Erfüllung der einschlägigen Bedingungen - als Parteien (nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet).

3.3. Sollte die Buchung von Dienstleistungen durch vom Gast beauftragte Dritte (nachfolgend als Vermittler bezeichnet) beim Dienstleister abgegeben werden, so wird die Zusammenarbeit von dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Gast durch Dritte rechtsmäßig vertreten wird.

4. Abschluss des Vertrags, Reservierung, Änderung und Benachrichtigungspflicht

4.1. Auf die mündliche bzw. schriftliche Anfrage des Gastes hin schickt der Dienstleister sein Angebot. Wenn das Angebot nicht binnen 48 Stunden bestellt wird, ist es für den Anbieter der Dienstleistungen nicht mehr bindend.

4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Reservierung zustande, und so gilt dieser als schriftlicher Vertrag. Mündliche Reservierungen, Vereinbarungen, Änderungen bzw. deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gelten nicht als Vertrag.

4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Unterkunftsdienstleistungen wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.

4.3.1.Wenn der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums auscheckt, steht dem Dienstleister, ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Dienstleistung zu, der in dem Vertrag folgendermaßen aufgeführt ist:

Äquivalent: 100%

Der Dienstleister ist dazu berechtigt, das freie Zimmer vor Ablauf der vertraglichen Aufenthaltsdauer zu vergeben.

4.3.2. Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung bedarf der vorherigen Genehmigung des Dienstleisters.

In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die Entrichtung des Preises der bereits erbrachten Leistungen zu fordern.

4.4. Eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer durch die beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.

5. Stornobedingungen

5.1. Falls es vom Hotel nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, kann die Unterkunftsdienstleistung ohne Stornierungsgebühr storniert werden, solange die folgenden Stornierungsfristen eingehalten werden:

a) Falls die Vertragspartei die Unterkunftsdienstleistung nicht durch eine Vorauszahlung, eine Kreditkartengarantie und eine Vorabgenehmigung oder irgendeine andere vertragsmäßige Möglichkeit gewährleistet hat, wird die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung anzubieten, zu den folgenden Zeitpunkten erlöschen: Bei Spa Hotel Francis ab 18:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag.

b) Falls die Vertragspartei sich durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder irgendeine andere vertragliche Möglichkeit verpflichtet hat, die Unterkunftsdienstleistung in Anspruch zu nehmen, aber nicht bis 18:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag in den Spa Hotel Francis.

Bei der Buchung der Produkte des Dienstleisters, die an besondere Bedingungen, Gruppenreisen oder Veranstaltungen gebunden sind, werden die im Einzelvertrag abweichenden Bedingungen festgelegt.

Das Spa Hotel Francis akzeptiert Verzichtserklärungen ausschließlich schriftlich. Ein Verzicht ohne Vertragsstrafe ist spätestens 31 Tage vor Anreise möglich. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Spa Hotel Francis berechtigt, eine Gebühr für verspäteten Verzicht wie folgt zu erheben:

Stornierungsfristen für individuelle Reservierungen: Sollten Sie Ihren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Reservierung stornieren müssen, ist dies kostenfrei möglich. Ansonsten erlauben wir uns folgende Stornierungsgebühren zu verrechnen:

• 30 - 21 Tage vor Anreise 25%

• 20 - 14 Tage vor Anreise 40%

• 13 - 7 dní Tage vor Anreise 50%

• 6 - Ankunftstag - 100%

• Bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Restpreises berechnet.

Bei einer Reservierung über ein Reisebüro, ein Reservierungsportal usw. richten sich die Stornierungsgebühren nach dem abgeschlossenen Vertrag.

Kosten für gebuchte, aber nicht genutzte Services können nicht erstattet werden und gebuchte Services können während des Aufenthalts des Gastes nicht geändert werden (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Verfahren).

Im Falle einer vorzeitigen Abreise erheben die Hotels eine Verzichtsgebühr, die 100% des Preises der gebuchten, aber nicht genutzten Dienstleistungen entspricht.

6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise (rack rate) sind in den Hotelzimmern oder an der Rezeption ausgehängt. Die Preislisten für sonstige Leistungen sind in den entsprechenden Hotelbereichen (Restaurant, Heilbad- bzw. Wellnessbereich) verfügbar.

6.2. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

6.3. Bei der Bekanntmachung der Preise gibt der Dienstleister die zur Zeit des Angebots geltende, vom Gesetz vorgeschriebene Höhe der einschlägigen Steuersätze (MwSt. Kurtaxe) an. Der Dienstleister überträgt die durch die Änderung von geltenden Steuergesetzen (MwSt., Kurtaxe) herbeigeführten Mehrbelastungen mit vorheriger Benachrichtigung auf den Vertragspartner.

6.4. Aktuelle Ermäßigungen, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf der Webseite "www.hotelfrancis.cz veröffentlicht.

7. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten

7.1. Der Dienstleister verlangt spätestens unmittelbar nach der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung bzw. vor der Abreise aus dem Hotel die Entrichtung des Gegenwertes der erbrachten Leistungen. Der Dienstleister kann allerdings dem Gast im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch die Möglichkeit einer nachträglichen Zahlung anbieten.

7.2. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und für die Begleichung des Gegenwerts dieser Dienstleistungen ist der Dienstleister berechtigt:

a) eine Kreditkartengarantie zu fordern, durch die der Gegenwert der gebuchten und bestätigten Leistungen aufgrund der Kreditkarte auf dem Bankkonto des Gastes gesperrt wird;

b) eine Vorauszahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der gebuchten Leistungen zu beanspruchen

7.3. Der Vertragspartner kann sein Konto wie folgt bezahlen: Die Dienstleistungen werden auf einem Konto ausgestellt, das gemäß den Steuervorschriften ausgestellt wurde. Der Betrag für abgeschlossene, bestätigte und genutzte Dienstleistungen kann auch in EUR umgerechnet werden. In diesem Fall erfolgt die Umrechnung gemäß der Wechselkursliste an der Rezeption. Der Betrag in EUR wird ebenfalls auf dem Konto angegeben. Barzahlung kann in CZK, EUR erfolgen. Der Dienstleister akzeptiert bargeldlose Zahlungsmittel: Überweisung.

Es ist möglich, in EUR und CZK sowie per Überweisung im Voraus zu bezahlen.

7.4. Alle Kosten, die durch die Zahlungsweise entstehen, sind von der Vertragspartei zu tragen.

7.5. Nach dem Gesetz über die Registrierung von Verkäufen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen.

8. Bedingungen der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen

8.1. 210/5000 Der Gast kann das Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr beziehen und muss es am letzten Tag des Aufenthalts am Morgen bis 10:00 Uhr verlassen. Bei Vollpension wird dem Gast am Anreisetag ab 12:00 Uhr das Mittagessen serviert.

8.2. Wenn der Gast das Zimmer am Anreisetag vor 12:00 Uhr belegen möchte, wird die vorherige Nacht vor dem Anreisetag berechnet.

9. Haustiere

9.1.Es ist normalerweise möglich, ein Haustier nur gegen eine in der Preisliste angegebene Gebühr zur Unterkunft des Anbieters zu bringen. Das Haustier kann sich unter Aufsicht des Gastes im Hotelzimmer aufhalten, es hat keinen Zugang zu anderen Zimmern (Restaurants, Spas usw.).

9.2. Der Gast hat voll für die von seinen/ihren Haustieren verursachten Schäden zu haften.

10. Vertragsbedingungen, Erlöschen der Verpflichtung, die Dienstleistungen anzubieten

10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag, in dem er Unterkunftsdienstleistungen anbietet, zurückzutreten, und von jeglicher Verpflichtung befreit zu sein, wenn:

a) der Gast das für ihn/sie bereitgestellte Zimmer bzw. das Gebäude nicht bestimmungsgemäß nutzt;

b) der Gast mit der Sicherheit, Ordnung und den Angestellten des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht oder bedrohliches Verhalten aufweist;

c) der Gast unter ansteckender Krankheit leidet;

d) der Vertragspartner seine vertraglich festgelegte Pflichten zur Leistung von Vorzahlungen bzw. Teilzahlungen bis zum vereinbarten Termin nicht erfüllt.

11. Unterbringungsgarantie

11.1. Sollte der Dienstleister die im Vertrag garantierten Leistungen selbstverschuldet (z. B.: Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen können, ist er verpflichtet unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.

11.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die vertraglich festgelegten Leistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum - oder bis zur Beseitigung der Hindernisse - in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen / anzubieten. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen;

b) dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit dieser die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann;

c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die Ersatzunterkunft bzw. zwecks eventuellen späteren Zurückziehen zu bieten.

11.3. Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung restlos nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatz Unterkunft an, hat der Vertragspartner kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.

12. Krankheit bzw. Tod des Gastes

12.1. Sollte der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkranken und ist dadurch nicht in der Lage in seinem eigenen Interesse zu verfahren, so bietet ihm der Dienstleister ärztliche Hilfe an.

12.2. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Dienstleister eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder Kostenträger des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der eventuellen ärztlichen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit/den Todesfall an den Einrichtungsgegenständen verursachten Schäden.

13. Rechte des Vertragspartners

13.1. Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das reservierte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören, und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.

13.2. In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Leistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister ist verpflichtet, in dieser Zeit schriftlich eingereichte, berechtigte Beschwerden anzuerkennen (oder protokollieren).

13.3. Jegliches Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.

14. Pflichten des Vertragspartners

14.1. Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der vertragsgemäß gebuchten Dienstleistungen bis zu dem vertragsgemäß vereinbarten Zeitpunkt und mit der vertragsgemäß vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen.

14.2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass seiner Verantwortung unterstehende Kinder unter 18 Jahren ausschließlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen sich im Hotel des Dienstleisters aufhalten.

14.3. Der Gast darf keine Speisen oder Gerichte in die Gastronomiebetriebe des Hotels mit einführen.

15. Haftungspflicht des Vertragspartners

Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter selbstverschuldet zugefügt werden. Diese Verantwortung besteht auch in dem Fall, wenn der Beschädigte ein Recht auf direkten Schadenersatz vom Dienstleister hat.

16. Rechte des Dienstleisters

Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf in Anspruch genommene Dienstleistungen oder vertragsgemäß bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, für die eine Vertragsstrafe entrichtet werden muss, nicht nach, ist der Dienstleister - um zu gewährleisten, dass seine Forderungen beglichen werden - dazu berechtigt, den Gast eine Erklärung, in der er seine Schulden anerkennt, unterzeichnen zu lassen.

17. Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen;

b) die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten.

18. Haftungspflicht des Dienstleisters

18.1. Der Dienstleister haftet für dem Gast zugefügte Schäden, die innerhalb der Anlage auftreten und auf das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Angestellten zurückzuführen sind.

18.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten des Dienstleisters nicht zumutbaren, unabwendbaren oder durch den Gast selbst herbeigeführten Ursachen entstehen.

18.1.2. Der Dienstleister ist berechtigt Bereiche im Hotel anzugeben, die der Gast nicht betreten darf. Für Schäden oder Verletzungen, die in solchen Bereichen auftreten, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

18.1.3. Den entstandenen Schaden hat der Gast dem Hotel unverzüglich zu melden und sämtliche diesbezüglichen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Ursachen des Schadensfalls sowie zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/Verfahrens erforderlich sind.

18.2. Der Dienstleister kann für Schäden haftbar gemacht werden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines/ ihres Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten aufbewahrt wurde, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Zimmer des Gastes oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert sei, dieses Eigentum entgegenzunehmen.

18.2.1. Der Dienstleister haftet für Wertgegenstände, Kautionen und Bargeld nur, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren oder für Schäden, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, für die der Dienstleister in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Gast.

18.3. In besonderen Fällen gilt das örtliche Recht.

19. Geheimhaltung

Der Dienstleister hält sich an die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinien.

20. Höhere Gewalt

Gründe oder Umstände (zB.: Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die Parteien keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien die Parteien von der Erfüllung des Vertrags, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles zumutbare unternehmen, um die Auftrittmöglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die herbeigeführten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.

21. Rechtsprechung, anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei fällt unter die lokale Rechtsprechung. Für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag erwachsen, wird die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts am Ort der Erbringung der Dienstleistung vereinbart. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Ort, wo die Dienstleistung erbracht wurde